Die Baugenehmigung in Spanien

Die Baugenehmigung in Spanien

Dieser Beitrag wurde erstellt am 31.03.2021 von Daniel Cano

Die Baugenehmigung in Spanien ist das klassische Beispiel der sogenannten städtebaurechtlichen Genehmigung. Bei Letzterer handelt sich um einen Verwaltungsakt, mit dem die Verwaltung die Rechtmäßigkeit von gewissen Arbeiten -oder Nutzungen- auf Grundstücken prüft, bevor diese durch den Antragsteller ausgeführt werden. Der vorliegende Artikel gibt eine Einführung zur städtebaurechtlichen Genehmigung in Spanien, behandelt im Anschluss die Baugenehmigung und insbesondere die Frage der Übertragbarkeit derselben.

Grundstück Spanien

Erlaubte Nutzungen für nicht erschlossenen Boden in Spanien

Dieser Beitrag wurde erstellt am 04.03.2021 von Janis Amort

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und dem hierdurch gesteigerten Bedarf an freien Flächen und Rückzugsmöglichkeiten, besteht in Spanien ein großes Interesse zur erweiterten Nutzung ländlicher Gebiete. Die Nutzungsmöglichkeiten für diese noch nicht erschlossenen bzw. nicht erschließbaren Flächen sind jedoch gesetzlich begrenzt, so dass fraglich ist, ob eine Verlagerung von Aktivitäten und Wohnraum in diese Gebiete möglich ist. Welche Nutzungen für ländliche Flächen vor dem Hintergrund einer etwaigen Investitionsentscheidung möglich bzw. sinnvoll sind, soll Gegenstand des vorliegenden Artikels sein.

Kataster-spanien

Freiwillige Aktualisierung des spanischen Katasteramts

Dieser Beitrag wurde erstellt am 10.11.2016 von Comunicación

Unter der Prämisse, die zum Teil sehr veralteten Datenbanken des spanischen Katasteramts („Oficina de Catastro“) zu aktualisieren und damit u.a. auch über eine aktualisierte Berechnungsgrundlage für die spanische Grundsteuer („Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, kurz IBI) oder aber die lokale Wertzuwachssteuer („Impuesto sobre el Incremento de Valor de Terrenos de Naturaleza Urbana“, kurz Plusvalía Municipal) zu verfügen, setzte die spanische Regierung bereits im Dezember 2012 einen Prozess zur außerordentlichen Regelung dieser Situation in Gang. Diese Maßnahme wird gerne auch als sogenannte Katasteramnestie („Amnistía Catastral“) bezeichnet, da sie es Eigentümern spanischer Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, das spanische Katasteramt zu aktualisieren, ohne gegebenenfalls spätere Bußgelder wegen bisher nicht erfolgter Aktualisierungen zu riskieren.

Verpflichtung zur technischen Überprüfung von Gebäuden („Inspección Técnica de los Edificios“- ITE) – eine Bestandsaufnahme

Dieser Beitrag wurde erstellt am 19.12.2014 von Comunicación

Eine technische Überprüfung von Gebäuden ist in Spanien bereits seit längerem gesetzliche Pflicht. Zwar variieren die existierenden Regelungen je nach autonomer Gebietskörperschaft („Comunidad Autónoma“) und Gemeinde zum Teil erheblich. Gemeinsam ist diesen aber, dass eine technische Überprüfung der Gebäude je nach Alter innerhalb bestimmter Fristen regelmäßig durchgeführt werden muss, wofür in erster Linie die Eigentümer die Verantwortung tragen. Aus Käufer- und Investorensicht ist dieser Aspekt insoweit von Interesse, als dass unterlassene Überprüfungen sowie noch nicht umgesetzte Reparaturpflichten einen nicht unerheblichen preisbildenden Faktor darstellen können.

Bankenhaftung für fehlende Garantien des Bauträgers beim spanischen Wohnungsbau

Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.04.2014 von Stefan Meyer

Das Landgericht Burgos („Audiencia Provincial de Burgos“) hat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2014, unter anderem, zwei spanische Banken, die Bauträger finanziert hatten, gesamtschuldnerisch verurteilt, weil sie vom Bauträger nicht den Nachweis über den Abschluss der gesetzlich geforderten Bankbürgschaft zur Absicherung der seitens der Käufer auf die die im Bau befindlichen Immobilien getätigten Anzahlungen, gefordert hatten.

Madrid – Große Gewerbeflächen sind jetzt ohne Baugenehmigung realisierbar!

Dieser Beitrag wurde erstellt am 24.04.2013 von Andrés Monereo

Am 15. Juli 2012 ist in Madrid das Gesetz zur Ankurbelung des Einzelhandels in Kraft getreten. Neben der vollständigen Liberalisierung der Geschäftszeiten, die erlaubt, dass in Madrid Geschäfte, egal welcher Größe, ab sofort 365 Tage im Jahr 24 Stunden täglich öffnen dürfen, enthält dieses Gesetz noch eine weitere, nicht weniger wichtige Änderung des spanischen Bauwesens […]