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Monereo Meyer y Marinel·lo
 
Beratungsfelder

Restrukturierung und Insolvenz

Die Restrukturierung eines Unternehmens kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein, so zum Beispiel aus steuerlicher, wirtschaftlicher, organisatorischer und nicht zuletzt auch arbeitsrechtlicher Sicht. Dabei gilt für uns: Die Umstrukturierung ist nicht nur auf eine rechtliche, sondern auch auf eine steuerliche Basis zu stellen. Unsere Beratung setzt dabei zu einem frühen Zeitpunkt ein. Wir verstehen uns als Ihr Partner bei den Umstrukturierungsmaßnahmen, wobei wir rechtsübergreifend unsere Experten aus dem Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht in den Prozess integrieren.

Zu unseren Mandanten gehören neben Großunternehmen insbesondere mittelständische und familiengeführte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen.

Insolvenzen kommen nicht aus dem Nichts. Die gegebenenfalls grenzüberschreitende Insolvenzberatung beginnt daher nicht erst, wenn das Insolvenzverfahren bereits eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen worden ist. Sie beginnt weit früher, insbesondere dann, wenn die Insolvenz in schwierigen Zeiten durch geeignete Maßnahmen abgewendet werden soll. Dies ist schwierig, aber nicht aussichtslos: Das Insolvenzrecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, das Unternehmen zu sanieren - wenn die Probleme rechtzeitig erkannt werden. Unbeschadet solcher Sanierungsmöglichkeiten sind im Krisenfall die Risiken für Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen in die persönliche Haftung zu geraten, groß. Nur die Kenntnis der Gefahren und die Einleitung der erforderlichen Schritte vor oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gewährleisten, eine persönliche Inanspruchnahme zu vermeiden.

Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten oder steht diese unabwendbar unmittelbar bevor, bereiten wir die notwendigen Handlungen zur Insolvenzeröffnung vor und begleiten unsere Mandanten durch das Insolvenzverfahren gegebenenfalls bis zur Abwicklung des Unternehmens.

Umgekehrt vertreten wir unsere Mandanten ebenso bei der Sicherung ihrer Forderungen gegen einen insolvenzgefährdeten Geschäftspartner sowie der grenzüberschreitenden Anmeldung und Befriedigung ihrer Ansprüche in dem über das Schuldnervermögen eröffneten Insolvenzverfahren.