Erwerb einer Immobilie auf Mallorca – Bewohnbarkeitsbescheinigung

Veröffentlicht am 10.01.2019

Beim Kauf einer Neubauimmobilie verzögert sich die Beantragung der Bewohnbarkeitsbescheinigung

Auf Mallorca gilt es beim Neubau einer Immobilie seit dem 8. Dezember 2018 eine wichtige Neuerung bei der Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug (cédula de habitabilidad de primera ocupación) zu beachten. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die durch den Inselrat von Mallorca erteilt wird, dient dem Nachweis, dass eine Immobilie die notwendigen Anforderungen erfüllt, um bewohnt werden zu können. Sie ist gerade auch Voraussetzung, um Versorgungsleistungen wie z.B. Strom, Wasser und Gas zu beziehen.

Die Neuigkeit besteht darin, dass dem Antrag auf Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug die Entscheidung der jeweiligen Gemeinde über die Bauabnahme, die sogenannte licencia municipal de ocupación o de primera utilización, beizufügen ist. Vor dem 8. Dezember 2018 war dies auf Mallorca genau umgekehrt. Dem Antrag auf Bauabnahme seitens der Gemeinde war die Bewohnbarkeitsbescheinigung beizufügen.

In der Praxis ist diese Änderung von Bedeutung, sowohl für gewerbliche Bauträger als auch für den privaten Bauherrn. Nicht in wenigen Fällen wird sich die geplante Beurkundung des Verkaufes einer Immobilie bzw. der Erstbezug einer Wohnung verzögern, da die Bearbeitungsfristen bei den Behörden auch in der Praxis unterschiedlich lang sind. Während der Inselrat von Mallorca gewöhnlich nicht länger als vierzehn Tage benötigt, kann sich eine Bauabnahme seitens der Gemeinde schon einmal ein halbes Jahr hinziehen. In der Vergangenheit war eine Benutzung zu Wohnzwecken der Immobilie auch dann schon grundsätzlich möglich, sofern lediglich die Entscheidung über die beantragte Bauabnahme seitens der Gemeinde ausstand.

Typischerweise sind von diesem Szenario gerade Bauträgermaßnahmen über Wohnungen auf Mallorca betroffen.