Neues Gesetzgebungspaket durch die spanische Regierung: Arbeitsrechtliche Neuerungen

10.09.2012

Am 16. Juli ist in Spanien ein neues Gesetzgebungspaket mit Maßnahmen zur Sicherung der Haushaltsstabilität in Kraft getreten, das auch einige arbeitsrechtliche Aspekte berührt. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen sind in kurzen Stichworten:

  1. Die Arbeitslosenleistung wird ab dem siebten Monat auf 50 % der Berechnungsgrundlage des vorherigen Sozialversicherungsbeitrags des Anspruchstellers gekürzt (vorher 60%). Der Arbeitslose muss künftig seine Sozialversicherungsbeiträge während der Arbeitslosigkeit selbst bezahlen – vorher hatte der Staat dies übernommen. Diese Maßnahme hat keine Rückwirkung.
  2. Die meisten Vergünstigungstatbestände bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge werden gestrichen. Ausnahmen sind Vergünstigungen für Behinderte, gewisse Langzeitarbeitslose und misshandelte Frauen. Die Vergünstigungen für den neu geschaffenen „Vertrag zur Unterstützung der Unternehmer“ bleiben auch erhalten.
  3. Der vom staatlichen Lohngarantiefonds FOGASA übernommene Teil der Abfindungen im Falle von insolventen Unternehmen oder solchen mit weniger als 25 Beschäftigten wird auf den maximal doppelten Betrag des gesetzlichen Mindestlohns reduziert (voher dreifach). Es werden maximal 4 statt 5 Monate bezahlt.
  4. Bei Zahlungsverzug der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt nunmehr ein automatischer Säumniszuschlag von 20% des zu zahlenden Betrages. Die vorherige Staffelung des Säumniszuschlags wird abgeschafft.
  5. Verschiedene bislang nicht als Gehalt betrachtete Sachleistungen sind ab jetzt sozialversicherungspflichtig, wie z.B. Weihnachts- und Hochzeitsgeschenke.
  6. Bereits bei „Anzeichen“ von betrügerischen Erschleichens von Arbeitslosenleistungen, soll nun eine automatische Einstellung der Arbeitslosenzahlung erfolgen.
  7. Arbeitslose müssen zwingend nachweisen, dass sie tatsächlich auf Arbeitsplatzsuche sind.

Diese kurze Zusammenfassung stellt lediglich eine allgemeine Information über Gesetzgebungsneuheiten dar und ist nicht als Rechtsberatung zu betrachten.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Clara Bassol: [email protected]