{"id":16000,"date":"2020-09-14T11:27:35","date_gmt":"2020-09-14T09:27:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mmmm.es\/?page_id=16000"},"modified":"2024-11-15T11:22:39","modified_gmt":"2024-11-15T10:22:39","slug":"insolvenz-forderungsanmeldung-in-spanien","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mmmm.es\/de\/insolvenz-forderungsanmeldung-in-spanien\/","title":{"rendered":"Forderungsanmeldung in Spanien: Ablauf und praktische Hinweise"},"content":{"rendered":"<p>Im folgenden Beitrag wollen wir die wesentlichen Schritte f\u00fcr Gl\u00e4ubiger nach Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens in Spanien erkl\u00e4ren. Dazu sollen praktische Hinweise zum Ablauf und zur Anmeldung der Forderungen gegen den spanischen Schuldner gegeben werden. Dem Beitrag beigef\u00fcgt ist eine Muster-Formular eine Forderungsanmeldung in Spanien. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verwendung des Musters.\u00a0<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2>A. Forderungsanmeldung<\/h2>\n<p>In Spanien werden die Forderungen der Insolvenzgl\u00e4ubiger nicht beim Gericht, sondern bei einem Insolvenzverwalter angemeldet. Dazu erhalten die Gl\u00e4ubiger nach der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens zun\u00e4chst vom Insolvenzverwalter per E-Mail oder per Post eine Mitteilung. Daraufhin m\u00fcssen die Gl\u00e4ubiger in Spanien ihre Forderungen gegen\u00fcber dem Insolvenzverwalter direkt \u00fcber die vom Insolvenzverwalter angegebene E-Mail-Adresse anmelden.<\/p>\n<p><strong>Wie lange ist die Frist f\u00fcr die Forderungsanmeldung in Spanien?<\/strong><\/p>\n<p>Die Frist f\u00fcr die Forderungsanmeldung gegen\u00fcber dem Insolvenzverwalter betr\u00e4gt 1 Monat ab der Ver\u00f6ffentlichung des Er\u00f6ffnungsbeschlusses im BOE (Offizielles spanisches Amtsblatt).<\/p>\n<p>Um zu verhindern, dass diese Frist vers\u00e4umt wird, ist es empfehlenswert, das BOE regelm\u00e4\u00dfig auf einen Er\u00f6ffnungsbeschluss zu pr\u00fcfen, auch wenn keine Benachrichtigung des Insolvenzverwalters eingegangen ist \u2013 sofern dem Gl\u00e4ubiger \u00fcberhaupt bekannt ist, dass das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Denn vereinzelt kann es vorkommen, dass eine Mitteilung des Insolvenzverwalters aufgrund fehlender Informationen oder eines sonstigen Fehlers ausbleibt.<\/p>\n<p><strong>Welche Formalien muss ich beachten?<\/strong><\/p>\n<p>In bestimmten F\u00e4llen stellen die Insolvenzverwalter des spanischen Insolvenzschuldners selbst Formbl\u00e4tter oder Muster zur Anmeldung von Forderungen zur Verf\u00fcgung. Es wird empfohlen, in diesen F\u00e4llen die Formbl\u00e4tter oder Muster zu verwenden.<\/p>\n<p>Die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und die Forderungsanmeldung findet grunds\u00e4tzlich auf Spanisch statt. In der Praxis akzeptieren die meisten Insolvenzverwalter allerdings auch Mitteilungen auf Englisch, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind und diese ablehnen bzw. eine \u00dcbersetzung verlangen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In der Forderungsanmeldung muss in der Betreffzeile deutlich angegeben werden, auf welche Insolvenz sich die Forderungsanzeige bezieht mit Angabe von: Name des Unternehmens in Insolvenz, Gericht, Verfahrensnummer. Diese Informationen ergeben sich vornehmlich aus der vorherigen Mitteilung des Insolvenzverwalters oder der Bekanntmachung im BOE.<\/p>\n<p>Bei einer Forderungsanmeldung durch die Bevollm\u00e4chtigten des Insolvenzgl\u00e4ubigers, muss eine entsprechende Vollmacht beigef\u00fcgt sein.<\/p>\n<p>Die Forderungsanmeldung in Spanien ist grunds\u00e4tzlich formfrei, muss allerdings bestimmte Angaben enthalten:<\/p>\n<ol>\n<li><u>Firma des Insolvenzgl\u00e4ubigers, Postadresse und andere Angaben zur Identit\u00e4t des Gl\u00e4ubigers <\/u><\/li>\n<li><u>E-Mail-Adresse und Faxnummer<\/u><\/li>\n<li><u>Grundlage der Forderung<\/u><\/li>\n<li><u>Gesamtforderungsbetrag und angestrebte rechtliche Qualifikation<\/u><\/li>\n<li><u>Angabe von Sicherheiten <\/u><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Muss ich meine Forderungen begr\u00fcnden?<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Forderungsanmeldung ist es erforderlich, die Rechtsgrundlage der angemeldeten Forderung darzulegen, damit der Insolvenzverwalter diese \u00fcberpr\u00fcfen kann (z.B. Warenlieferung, Miete\/Pacht, Titel, Darlehen, Arbeitsentgelt, Wechsel, Schadensersatz).<\/p>\n<p>Alle Forderungen m\u00fcssen in genau bezifferten Betr\u00e4gen in spanischer Landesw\u00e4hrung (Euro) angegeben werden und ein Gesamtbetrag am Ende des der Forderungsanmeldung gebildet werden. Hauptforderung und Zinsen werden getrennt aufgef\u00fchrt. Zinsen k\u00f6nnen n\u00e4mlich nur geltend gemacht werden, soweit sie bis zum Datum der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (im Falle, dass sie durch Immobilien besichert sind, bis zur H\u00f6he der Sicherheit).<\/p>\n<p>Bei der Berechnung von Forderungen in Fremdw\u00e4hrung wird der Wechselkurs vom Zeitpunkt der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens zugrunde gelegt. Sachforderungen werden mit dem Wert der Leistung berechnet.<\/p>\n<p>Alle Urkunden und Belege zum Nachweis mit der Forderung m\u00fcssen der Forderungsanmeldung beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p><strong>Was muss sonst noch mittgeteilt werden?<\/strong><\/p>\n<p>Neben dem Gesamtbetrag der Forderungen gegen das insolvente Unternehmen ist es erforderlich, die angestrebte rechtliche Einordnung der Forderungen mitzuteilen.<\/p>\n<p>In Spanien gibt es vier Kategorien von Insolvenzforderungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Allgemeine Insolvenzforderung<\/li>\n<li>Nachrangige Insolvenzforderung \u2013 u.a. die nach Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens angefallenen Zinsen (ohne Sicherheiten).<\/li>\n<li>Speziell privilegierte Insolvenzforderung \u2013 u.a. Forderungen, die durch ein Pfandrecht besichert sind, bis zu einem bestimmen Betrag.<\/li>\n<li>Allgemein privilegierte Insolvenzforderung \u2013 u.a. \u00d6ffentliche Forderungen, Arbeitsentgelt, bis zu einem bestimmten Betrag.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Forderungen, die nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist angemeldet werden, k\u00f6nnen als nachrangig eingestuft werden.<\/p>\n<p>Auch wenn der Gl\u00e4ubiger \u00fcber eine Forderung verf\u00fcgt, die nach der Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist und damit keine Insolvenzforderung (<em>cr\u00e9dito concursal<\/em>) ist \u2013 sondern eine Forderung gegen die Insolvenzmasse (<em>cr\u00e9dito contra la masa<\/em>) \u2013 empfiehlt es sich, diese Forderung sobald wie m\u00f6glich in Spanien anzumelden, obwohl solche Forderungen gegen die Insolvenzmasse anders behandelt werden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist es notwendig alle Sicherheiten f\u00fcr die angemeldeten Forderungen mit etwaigen Registerdaten anzugeben.<\/p>\n<h2>B) Pr\u00fcfung der Forderung<\/h2>\n<p>F\u00fcnf bis zehn Tagen (je nach Art des Falles) vor der Vorlage des Berichts und der Verzeichnisses beim spanischen Insolvenzgericht teilt die Insolvenzverwaltung Gl\u00e4ubigern, die eine Forderung angemeldet haben (und deren elektronische Adresse bekannt ist), elektronisch den Entwurf des Verzeichnisses der Massegegenst\u00e4nde und des Gl\u00e4ubigerverzeichnisses mit \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob die Forderung in das Gl\u00e4ubigerverzeichnis aufgenommen wurde oder nicht.<\/p>\n<p>Die Gl\u00e4ubiger k\u00f6nnen, ebenfalls auf elektronischem Wege, bis drei Tage vor der Vorlage des Berichts und der Verzeichnisse die Insolvenzverwaltung ersuchen, einen Fehler zu berichtigen oder die vorgelegten Daten zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Entspricht die vom Insolvenzverwalter anerkannte Forderung, trotz eines vorherigen Ersuchens (wie eben dargestellt) nicht der Forderungsanmeldung des Gl\u00e4ubigers, kann der Insolvenzgl\u00e4ubiger das Verzeichnis der Massegegenst\u00e4nde oder das Gl\u00e4ubigerverzeichnis innerhalb von 10 Tagen nach der \u00dcbermittlung des Berichts an des Insolvenzgericht anfechten. Dazu muss der Gl\u00e4ubiger mit einem Anwalt und einem Prozessagenten zum Insolvenzverfahren erscheinen und sich im Verfahren vor dem Insolvenzgericht f\u00f6rmlich einlassen.<\/p>\n<p><em>Sollten Sie weitere Fragen haben, speziell zur Forderungsanmeldung in Spanien oder dem Insolvenzverfahren in Spanien allgemein, kontaktieren Sie gerne unsere deutsch- und englischsprachigen Experten f\u00fcr spanisches Insolvenzrecht:\u00a0 <\/em><\/p>\n<p><a href=\"mailto:mfries@mmmm.es\"><em>mfries@mmmm.es<\/em><\/a><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Muster-Formular f\u00fcr die Forderungsanmeldung in Spanien<\/h2>\n<p><strong>Allgemeine Erl\u00e4uterungen zur Verwendung des Musters und Haftungsausschluss:<\/strong><\/p>\n<p>Das beigef\u00fcgte Muster (<strong>siehe PDF<\/strong>) zur Anmeldung von Forderungen soll ausl\u00e4ndischen Gl\u00e4ubigern eines spanischen Insolvenzschuldners helfen, nach der Anordnung und Anzeige der Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein spanisches Gericht nach dem spanischen Insolvenzgesetz ihre ordentlichen Forderungen (\u201ecr\u00e9ditos ordinarios\u201c) gegen\u00fcber der Insolvenzverwaltung anzumelden, mit dem Ziel, in die Gl\u00e4ubigerliste aufgenommen zu werden.<\/p>\n<p>Das Muster ist als reine Hilfestellung bei der Anmeldung von diesen Forderungen gedacht und kann die Umst\u00e4nde des Einzelfalls, die ggf. \u00c4nderungen bei der Anzeige einer Forderung verlangen, nicht ber\u00fccksichtigen und nicht alle denkbaren Sachverhalte abdecken. Es wurde von der spanischen Anwaltskanzlei Monereo Meyer Abogados, S.L.P. (\u201emmmm\u201c) erstellt, <strong>ohne dass damit eine rechtliche Beratung erfolgt<\/strong>. Die Benutzung erfolgt <strong>auf eigene Gefahr<\/strong> des Verwenders und f\u00fchrt in keinem Fall zu einer Mandatsbeziehung oder einem Beratungsvertrag des Verwenders mit mmmm. Eine <strong>Haftung f\u00fcr etwaige Sch\u00e4den oder Nachteile<\/strong>, die sich aus der Verwendung des Musters ergeben, ist ausdr\u00fccklich <strong>ausgeschlossen<\/strong>.<\/p>\n<p>Das Muster bezieht sich allein auf die <strong>besondere Situation<\/strong> der Anmeldung einer Forderung nach der formalen Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens und kann nicht als Muster f\u00fcr ein au\u00dfergerichtliches Mahnschreiben zur Geltendmachung einer Forderung gegen einen s\u00e4umigen Schuldner benutzt werden.<\/p>\n<p>Das Muster dient zur Anmeldung von <strong>einfachen Forderungen<\/strong> aus Warenlieferungen oder Forderungen wegen erbrachter Dienst- oder Werkleistungen von nicht mit dem Insolvenzschuldner besonders verbundenen Unternehmen sowie der ggf. angefallenen (und als nachrangige Forderung anzusehenden) Zinsen. <strong>Andere Arten von Forderungen<\/strong> sollten <strong>nicht mit dem Muster angemeldet<\/strong> werden. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr Forderungen gegen\u00fcber eigenen Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften.<\/p>\n<p>Sofern der Gl\u00e4ubiger \u00fcber <strong>Sicherheiten<\/strong> verf\u00fcgt <strong>oder andere besondere Umst\u00e4nde<\/strong> vorliegen, die zu einer Einordnung der Forderungen als privilegierte, gesicherte oder privilegierte, ungesicherte Forderungen f\u00fchren k\u00f6nnten, sind zus\u00e4tzliche Angaben zur wirksamen Anmeldung erforderlich und das beigef\u00fcgte <strong>Muster darf so nicht verwendet werden<\/strong>. Sollte die Forderung von dem Insolvenzschuldner bzw. der Insolvenzverwaltung bestritten werden, sind ggf. weitere Schritte erforderlich bis hin zur Durchf\u00fchrung eines streitigen insolvenzrechtlichen Nebenverfahrens, um eine Aufnahme in die Gl\u00e4ubigerliste zu erreichen.<\/p>\n<p>An allen Stellen, an denen in eckigen Klammern ein kursiver Text steht, m\u00fcssen Angaben eingef\u00fcgt werden oder die entsprechenden Abs\u00e4tze m\u00fcssen aus dem Text entfernt werden. Zum Beispiel an der Stelle [<strong><em>Ort<\/em><\/strong>], [<strong><em>Datum<\/em><\/strong>] m\u00fcssen das Ort und das Datum des Schreibens zur Anzeige der Forderung, also zum Beispiel \u201eM\u00fcnchen, 15\/03\/2020\u201c eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Die auf Deutsch und in kursiver Schrift eingef\u00fcgten Teile stellen eine nicht w\u00f6rtliche \u00dcbersetzung des spanischen Textes des Anmeldungsschreibens dar und sollen als Hilfe zum Verstehen des Inhalts des Schreibens dienen. Diese Teile sind in dem WORD Dokument als \u201eunsichtbarer Text\u201c formatiert und werden daher beim Drucken des Schreibens nicht mit ausgedruckt.<\/p>\n<p>Das Schreiben sollte auf dem Firmenpapier des Gl\u00e4ubigers ausgestellt und von einem rechtlichen Vertreter unterschrieben werden.<\/p>\n<p>Stand: Juni 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im folgenden Beitrag wollen wir die wesentlichen Schritte f\u00fcr Gl\u00e4ubiger nach Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens in Spanien erkl\u00e4ren. Dazu sollen praktische Hinweise zum Ablauf und zur Anmeldung der Forderungen gegen den spanischen Schuldner gegeben werden. Dem Beitrag beigef\u00fcgt ist eine Muster-Formular eine Forderungsanmeldung in Spanien. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verwendung des Musters.\u00a0\u00a0 A. 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