Spanien: Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger bei Immobilienkauf

02.10.2013 - Wanda Cazalla - Fonds Professionell

Ab sofort erhalten in Spanien Nicht-EU-Bürger beim Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 Euro eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.

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