2020: Spaniens neue Regierung hat arbeitsrechtliche Änderungen im Gepäck

20.01.2020 - Monika Bertram

Monika Bertram Abogada +34 91 319 96 86

Seit dem 7. Januar 2020 ist Pedro Sánchez Castejón der neue Ministerpräsident Spaniens und führt die erste Koalitionsregierung zwischen der PSOE, der traditionellen sozialistischen Arbeiterpartei, und der Linkspartei Podemos, die im März 2014 von Parteichef Pablo Iglesias gegründet wurde. Am 12. Januar gab die Regierung die Zusammensetzung des Kabinetts bekannt; einen Tag später trat Yolanda Díaz das Amt der neuen Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft an.

Nun muss sich die neue Regierung der Herausforderung stellen, die Maßnahmen zu Beschäftigungswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen ihres Regierungsprogrammes umzusetzen. Auf dieses Regierungsprogramm hatten sich PSOE und Podemos am 30. Dezember 2019 vor der Vereidigung von Pedro Sánchez geeinigt. Es enthält u. a. folgende Maßnahmen:

  1. Schrittweise Erhöhung des berufsübergreifenden Mindestlohns (Salario Mínimo Interprofesional, SMI) bis auf 60 % des Durchschnittslohns in Spanien.
  2. Neufassung des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores, ET), u. a. mit folgenden Änderungen: Abschaffung der Kündigung aus von dem Arbeitnehmer unverschuldeten Gründen (sogenannter despido objetivo, geregelt in Art. 52d) ET), sowie der zeitlichen Begrenzung der Fortgeltung von Tarifverträgen nach ihrer Kündigung (86.3 ET); Änderung der Vorschriften zur Untervergabe von Werk- und Dienstleistungsverträgen (Art. 42 ET); Einschränkung der Möglichkeiten des Unternehmers, einseitige Änderungen an den Arbeitsbedingungen vorzunehmen (Art. 41 ET).
  3. Prüfung der Musterarbeitsverträge und Kampf gegen „Betrug im Arbeitsrecht“ (z. B. Verkettung befristeter Arbeitsverhältnisse, Teilzeitverträge, Scheinselbstständigkeit, etc.).
  4. Aktualisierung der Vorschriften zum Arbeitsschutz.
  5. Prüfung der Gründe für betriebsbedingte Kündigung und Stärkung der Rolle der spanischen Arbeitsaufsicht (Inspección de Trabajo y Seguridad Social) und der Aufsichtsbehörde für Massenentlassungen.
  6. „Rationalisierung“ der Arbeitszeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben durch Erlassung eines „Gesetzes zur Nutzung der Zeit und Rationalisierung der Arbeitszeiten“.

Denken wir zurück: 2019 war bereits stark von beschäftigungspolitischen Maßnahmen wie der schrittweisen Verlängerung des Zeitraums des Ruhens des Arbeitsverhältnisses des anderen Elternteils, der Arbeitszeiterfassung oder dem Recht auf Antrag auf Arbeitszeitanpassung geprägt. Angesichts der beschäftigungspolitischen Hektik des vergangenen Jahres zwingt uns zweifelsohne der Beginn der neuen Legislaturperiode daher, aufmerksam gegenüber all den beschäftigungspolitischen Änderungen zu sein, die im Lichte des Regierungsprogrammes auf uns zukommen.

Weitere Informationen: Monika Bertram