Aufenthaltsgenehmigung durch Kauf eines Grundstückes in Spanien

19.09.2013

Ausländer nicht europäischer Länder können eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien durch den Kauf eines Grundstücks mit einem Mindestwert von 500.000,- Euro im Land erhalten.

Um den Erwerb des Grundstückes zu bestätigen, muss der Antragssteller eine Eigentums- und Belastungsbescheinigung des spanischen Grundbuchamtes in Bezug auf dieses Grundstück beantragen. Zusätzlich muss der Antragssteller eine Reihe von Voraussetzungen über seinen Ausländerstatus erfüllen (Fehlen von Vorstrafen, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel etc.).
Die Genehmigung gestattet zunächst einen Aufenthalt von einem Jahr (visado de residencia para inversores). Danach kann eine neue Genehmigung für einen Aufenthalt von weiteren 2 Jahren, verlängerbar um 2 weitere Jahre beantragt werden (permiso de residencia para inversores).
Diese Maßnahme wurde vom spanischen Parlament am 19. September 2013 im Rahmen des Gesetzes für die Unterstützung und Internationalisierung von Unternehmern (Ley de apoyo a los emprendedores y su internacionalización) verabschiedet und wird in den kommenden Tagen – nach seiner Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger B.O.E.- in Kraft treten.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Wanda Cazalla