Besteuerung der Digitalen Wirtschaft: Vorschläge der Europäischen Kommission

16.10.2018 - Gustavo Yanes

Am 21. März 2018 wurden wichtige Initiativen der Europäischen Kommission bekannt, mit denen die direkte Besteuerung im Digitalen Binnenmarkt geregelt werden soll.

Gustavo Yanes Hernández Abogado / Steuerberater +34 91 319 96 86

Es geht um zwei Richtlinienvorschläge und eine Empfehlung.

Der erste Richtlinienvorschlag führt ein neues Konzept der „festen digitalen Niederlassung“ ein, der zweite sieht eine neue Steuer für bestimmte digitale Dienstleistungen vor und die Empfehlung zielt auf eine Neuverhandlung der Doppelbesteuerungsabkommen ab. Die Initiativen sind eingebettet in eine Mitteilung an das Parlament und den Rat mit der Bezeichnung „Time to establish a modern, fair and efficient taxation standard fort the digital economy“.

Nicht nur die Europäische Kommission ist mit ihrer Initiative aktiv geworden, auch die OECD hat einen Vorschlag zur Besteuerung der sogenannten digitalen Wirtschaft entwickelt. Da es allerdings vorhersehbar ist, dass die von der OECD angestoßenen Maßnahmen sich mindestens bis zum Jahr 2020 verzögern werden, wollte die Europäische Kommission den Prozess vorantreiben.

Die von der Kommission ins Auge gefassten Lösungen, die dem Europäischen Parlament zur Konsultation vorgelegt werden und für ihre Annahme die Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten benötigen, enthalten inhaltlich zwei Schwerpunkte: eine kurzfristige Übergangslösung, die in der Etablierung einer neuen Digitalsteuer in der EU auf die Bruttoeinnahmen (Umsatz) besteht; und eine mittel- bis langfristige endgültige Lösung, mit der, basierend auf dem neuen Konzept der „wesentlichen Digitalpräsenz“, der Begriff der festen Niederlassung neu definiert wird. Diese Steuer würde auf in der EU erzielte Einnahmen für bestimmte Aktivitäten großer Unternehmen, die in der EU tätig sind, weltweite Jahreseinnahmen von über 750 Millionen Euro erzielen und deren in der EU besteuerte digitale Geschäfte 50 Millionen Euro übersteigen, angewendet werden. Die Übergangslösung ist nicht frei von Kontroversen, weswegen es nötig ist, die weitere Entwicklung zu verfolgen.

Mehr Information: Gustavo Yanes