BGH weist Klage der Fifa gegen Ferrero auf Löschung von eingetragenen WM-Marken zurück

11.12.2009

Die Fifa hat zwar das Recht die von ihr organisierten Sportveranstaltungen wirtschaftlich zu verwerten. Dieses Recht steht Ihr jedoch nicht exklusiv zu, sondern vielmehr dürfen auch andere Unternehmen die WM wirtschaftlich nutzen, indem sie hierauf Bezug nehmen.

Ferrero gibt regelmäßig zu Fußball-Weltmeisterschaften Sammelbilder heraus, die sie ihren Schokoladen-erzeugnissen beilegen. Um die Sammelbildaktion markenrechtlich abzusichern, hatte Ferrero mehrere Marken mit WM-Bezug eintragen lassen, darunter etwa “WM”, “2010″ und “Südafrika 2010″. Die Fifa hatte sich hingegen die Marken “WM 2010″ und “South Africa 2010″ schützen lassen und Ferrero verklagt und die Löschung der Ferrero Marken verlangt.

Der BGH argumentierte nun in seiner Entscheidung vom 12. November 2009, die Fifa könne ihren Löschungsanspruch nicht auf ihre Marken stützen. Sie habe zwar das Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der Fußball-WM, nicht jedoch das Recht es Dritten zu verbieten ebenfalls auf das Sportereignis Bezug nehmen.

Es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken und es liege keine wettbewerbswidrige Behinderung bei der Vermarktung der Fußball-WM vor. Es bestünde auch nicht die Gefahr, dass die Kunden aufgrund der Sammelbildaktion fälschlicherweise davon ausgingen, Ferrero sei offizieller WM-Sponsor.

Der Süßwarenhersteller Ferrero kann somit auch für die Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika seinen Produkten die bekannten Sammelbildchen beifügen.

Die Beteiligten standen sich in ähnlicher Konstellation bereits vor der WM 2006 gegenüber. Damals hatte der BGH am 27. April 2006 entschieden, dass jedes Unternehmen bei der Vermarktung seiner Produkte mit der Bezeichnung ‘Fußball WM 2006′ werben darf und ordnete damals die Löschung der von der Fifa für über 850 Waren- und Dienstleistungen eingetragenen deutschen Marke an.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Dr. Boris Börsch: [email protected]