Countdown für die PV-Anlagen

01.10.2007

Das Königliche Dekret 661/2007 legt als Leistungsobergrenze der PV-Anlagen 371 MW fest, damit die PV-Anlagen die Vergütung zu den im besagten Dekret genannten Tarifen erhalten.

Art. 22 des Dekretes besagt aber, dass sobald und soweit 85 Prozent der 371 MW erreicht sind, ein Beschluss ergeht, der als Mindestzeitraum eine Frist von einem Jahr nennt, innerhalb derer dann alle PV-Anlagen, die die endgültige Eintragung in das Register für Produzenten Besonderer Energie erhalten haben, die im Dekret genannten Tarife, trotz Überschreitung der Grenze von 371 MW, bekommen.

Am 29. September diesen Jahres ist im spanischen Bundesamtsblatt der Anfang der zwölfmonatigen Frist veröffentlich worden.

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