Art. 22 des Dekretes besagt aber, dass sobald und soweit 85 Prozent der 371 MW erreicht sind, ein Beschluss ergeht, der als Mindestzeitraum eine Frist von einem Jahr nennt, innerhalb derer dann alle PV-Anlagen, die die endgültige Eintragung in das Register für Produzenten Besonderer Energie erhalten haben, die im Dekret genannten Tarife, trotz Überschreitung der Grenze von 371 MW, bekommen.
Am 29. September diesen Jahres ist im spanischen Bundesamtsblatt der Anfang der zwölfmonatigen Frist veröffentlich worden.
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