Diese Neuregelung erlaubt es allen Mitgliedsstaaten frei zu entscheiden, welche Voraussetzungen zur Sperrung des Internetzugangs führen können, wie z.B. das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten.
Der zweifelsohne umstrittenste Aspekt dieser Richtlinie ist die Möglichkeit der Zugangssperrung des Nutzers mittels eines nicht notwendigerweise gerichtlichen Verfahrens im Falle des unerlaubten Herunterladens von Dateien.
Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis Mitte 2011 in nationales Recht umsetzen.
Für weitere Informationen können Sie sich an Eric Jordi: [email protected]