Das Landgericht von Vizcaya verurteilt den Stadtrat von Bilbao wegen Umgestaltung einer von Santiago Calatrava entworfenen Brücke

08.05.2009

In der Entscheidung wird ausgeführt, dass die Umgestaltung der Brücke einen Verstoß gegen die moralischen Urheberrechte des Architekten darstellt.

Das Landgericht von Vizcaya verurteilt den Stadtrat von Bilbao sowie zwei Bauunternehmer und vertritt hierbei die Auffassung, dass die moralischen Rechte an der Unversehrtheit des Bauwerks von Santiago Calatrava verletzt wurden; es handelt sich um eine bekannte Brücke („Zubi Zuri“), welche über den Fluss Nervión auf der Höhe von Bilbao verläuft.

Grund für die Auseinandersetzung ist die Durchführung von Bauarbeiten, auf Veranlassung des Stadtrats hin, mittels derer zwei Fußgängerübergänge ohne die Genehmigung des Architekten auf der bekannten Brücke verlegt wurden, wodurch sein Werk in seiner ursprünglich konzipierten Form in Mitleidenschaft gezogen worden sei.

Laut dem Richterspruch handelt es sich bei der Brücke um ein Kunstwerk, welches dem Schutzbereich des Urheberrechts unterfällt, sodass dem Urheber auch die entsprechenden moralischen Rechte am Bauwerk zustehen. In der Entscheidung wird des Weiteren eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 30.000 € wegen moralischer Schäden verfügt.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Eric Jordi : [email protected]