Das Verfassungsgericht gibt einer Arbeitnehmerin recht, der gekündigt wurde, ohne dass der Arbeitgeber Kenntnis über ihre Schwangerschaft hatte

26.09.2008

Das Urteil vom 21. Juli stellt einen Meilenstein in der Auslegung der Rechtsnormen, die den Kündigungsschutz von Schwangeren verfolgen, dar, und verlegt den Schutz derselben auf den Zeitpunkt, zu dem die Schwangerschaft eintritt.

Das Verfassungsgericht vertritt die Auffassung, dass die gegenwärtige Gesetzeslage zur Nichtigkeitserklärung einer gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin ausgesprochenen Kündigung nicht zwingend verlangt, dass der Arbeitgeber Kenntnis über diesen Zustand hat, und noch weniger, dass hierzu seitens der Arbeitnehmerin eine schriftliche Vorankündigung über ihre Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich ist. Aus diesem Grund kommt das Gericht zu dem Entschluss, dass die Nichtigkeitserklärung der gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin ausgesprochenen Kündigung einen automatischen Charakter aufzuweisen hat, unter der einzigen Bedingung, dass die Arbeitnehmerin den Schwangerschaftsnachweis erbringt und sofern die Kündigung nicht aus anderen Gründen, die nicht mit einer Schwangerschaft im Zusammenhang stehen, zulässig ist.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez Hernández: [email protected]