Der Energieausweis für ihre Immobilie

24.05.2013

Ab Juni 2013 tritt das Königliche Dekret 253/2013 in Kraft, mit welchem Hauseigentümer in Spanien verpflichtet werden, für Ihre Immobilie einen sogenannten Energieausweis im Falle eines Verkaufes oder der Vermietung der Immobilie vorzulegen.

Mit diesem Gesetz wird in Spanien nun auch die EU-Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz (2002/91/CE) nach dem Kyoto-Protokoll umgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Zertifikat eines Architekten oder Ingenieurs, das die Energieeffizienz der Immobilie kategorisiert. Die Kategorien gehen von grün (Kategorie A; sehr effizient) bis rot (Kategorie G; bis zu 85% weniger effizient). Bei Neubauten ab dem Jahre 2006 waren diese Zertifikate bereits Pflicht.
Hier kann der Architekt der Immobilie weiterhelfen. Für ältere Bauten sollte ein solcher Ausweis beantragt werden. Eine Nichteinhaltung wird als Verstoß gewertet und durch Sanktionen des allgemeinen Verwaltungsrechtes belegt. In einigen Fällen könnte eine Nichteinhaltung auch ein Verstoß gegen den Verbraucherschutzrichtlinien bedeuten.

Für mehr Information kontaktieren Sie bitte Johanna Boeck: [email protected]