In der Praxis bedeutet diese Maßnahme, dass die Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, welche zuvor lediglich ca. 0,4 % IBI abgeführt haben, nun zwischen 0,6% und 1,3% IBI abzuführen haben und dies somit bis zu einer Verdreifachung der aktuellen Besteuerung führt.
Das Urteil wurde aufgrund einer Beschwerde seitens der Federación Gallega de Municipios de Provincias gefällt, da diese die Möglichkeit der Einhebung der IBI für auf Gemeindegebiet errichtete Windparkanlagen eingefordert hat. Diese Vereinigung zeigte den Ausschluss solcher Infrastrukturen, wie Windparkanlagen, als Diskriminierung vor dem Gericht an.
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