In diesem wichtigen Urteil werden jene Zweifel, die in den Unternehmen bei der Feststellung der Firmenzugehörigkeit mit Wirkung auf die entsprechende Abfindungszahlung, – und konkret im Zusammenhang mit der Zuteilung von Monaten oder Tagen bei einer Firmenzugehörigkeit unter einem Jahr -, gro?e Rechtsunsicherheit verursachten, behoben. Bis heute wurden in den verschiedenen autonomen Gebietskörperschaften sich von vorgenannten Wirkungen unterscheidende Kriterien angewandt. Der Art. 56.1 ET bestimmt eine Abfindung in Höhe von 45 Gehalt – oder Lohntagen für jedes absolvierte Arbeitsjahr, unter monatlicher Umlegung jener Zeiträume, die unter einem Jahr liegen, bis zu einem Maximum von zweiundvierzig Monatsgehältern. Das Tribunal Supremo vertritt die Ansicht, dass genannter Art. 56.1 a) ET aufgrund der Klarheit seiner Formulierung Gegenstand einer wörtlichen Auslegung zu sein hat.
Das bedeutet, dass es keinen Grund für die Anwendung zwei verschiedener Rechenmodelle für Abfindungen für Zeiträume unter einem Jahr gibt, also zum einen, die Umlegung entsprechend vollständiger Arbeitsmonate oder, zum anderen, die Umlegung entsprechend einzelner Arbeitstage.
Deshalb ist nun bei Arbeitszeiträumen unter einem Jahr eine Umlegung nach Monaten und auf keinen Fall nach Tagen anzuwenden, also so, als ob der volle Monat gearbeitet wurde.
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