Spanien: Der Oberste Gerichtshof verteidigt die Fluggäste

24.06.2019

In seinem Urteil letzten November stärkte der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) die Rechte von Fluggästen, da er mehrere Klauseln der Verträge einer Fluggesellschaft für nichtig erklärte, denn seiner Auffassung nach widersprechen diese dem vertraglichen Treu und Glauben und seien mehrdeutig.

Erstens wird die Klausel als nichtig angesehen, die es der Fluggesellschaft erlaubt, einen Flug zu stornieren, wenn der Fluggast sein Ticket für Hin- und Rückflug nur für einen der beiden Flüge verwendet. Der Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass „die fragliche Klausel ein Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten gegen Treu und Glauben darstellt, da dem Verbraucher, der seine Pflicht, einzig die Zahlung des Preises, erfüllt hat, die Nutzung der gesamten vertraglich vereinbarten Leistungen in jedem Fall abgesprochen wird, der aus Gründen, die sehr unterschiedlicher Natur sein können, entschieden hat, die Leistung nicht voll in Anspruch zu nehmen, oder dem es nicht möglich war.

Zweitens erklärte der Oberste Gerichtshof eine Klausel für nichtig, die die Fluggesellschaft befugte, die Beförderungsbedingungen „falls nötig“ („en caso de necesidad“) zu ändern, da dieser Ausdruck zu allgemein und ungenau sei, was möglicherweise Fälle einschließen könnte, die über „außergewöhnliche Umstände“ hinausgehen würden. Dies würde ungerechtfertigterweise den Beförderer von seiner Haftung befreien.

Obgleich seit dem Jahr 2014 eine europäische Verordnung zur Anerkennung der Rechte von Fluggäste in der EU gegenüber Fluggesellschaften bei Verweigerung des Boardings, der Annullierung von Flügen oder massiven Verspätungen existiert, bestätigt dieses Urteil wie in jüngster Zeit, dass es die Gerichte und Gerichtshöfe sind, die jetzt den auf Fluggesellschaften und Fluggäste anwendbaren rechtlichen Rahmen definieren.

Mehr Information: Marta Arroyo