Der Personalausweis für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

08.06.2011

Zurzeit können lediglich die Personalausweisbehörden im deutschen Inland Personalausweise ausstellen. Diese sind aber neuerdings gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist persönlich bei einer Personalausweisbehörde im deutschen Inland zu stellen. Hierbei ist eine Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland nicht erforderlich. In der Praxis ist aber zu beachten, dass der Versand des Personalausweises weder an eine deutsche noch an eine ausländische Adresse möglich ist, so dass der Personalausweis also grundsätzlich persönlich abzuholen ist, wobei jedoch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigt werden kann. Hingegen ist der Versand des PIN-Briefs selbst ins Ausland möglich. Hierzu ist bei der Antragstellung sogleich eine Zustellanschrift anzugeben. Im Rahmen der Aushändigung des Personalausweises muss der Erhalt des PIN-Briefs bestätigt und schriftlich erklärt werden, ob die elektronische Identitätsfunktion genutzt wird. Zur Abgabe dieser Erklärungen kann ebenfalls eine andere Person bevollmächtigt werden.

Eine Änderung tritt dann wieder ab dem 1. Januar 2013 ein. Ab diesem Zeitpunkt wird das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die Zuständigkeit für Personalausweisangelegenheiten im Ausland übernehmen.
 

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Daniel Cano: [email protected]