Der betroffene Rechteinhaber kann bei der Zweiten Abteilung der Urheberrechtskommission (Comisión de Propiedad Intelectual) die Einleitung eines Verfahrens gegen den Dienstleister im Internet wegen mutmaßlicher Verletzung seiner Urheberrechte beantragen. Falls die Daten des Dienstleisters nicht bekannt sein sollten, kann die Kommission diese kurzfristig bei den Verwaltungsgerichten beantragen. Am Ende kann die Kommission, ggf. nach Anhörung des Verantwortlichen für die Website, die Löschung der in nicht genehmigter Form verwerteten Inhalte beschließen. Falls diese nicht freiwillig vorgenommen wird, kann gerichtliche Hilfe beansprucht werden.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Sönke Lund: [email protected]