Deutsche Urlauber in Palma de Mallorca von Betrugsserie betroffen

18.11.2022 - Marta Arroyo Vázquez

Unsere Kanzlei wurde und wird immer wieder von Menschen kontaktiert, die nach einem Betrugsfall rechtlichen Beistand suchen. In den Fällen, von denen wir hier berichten möchten, handelte es sich bei den Opfern durchweg um deutschsprachige Ausländer, die ihren Urlaub in Palma de Mallorca verbringen wollten.

Alle Betroffenen waren über das Internet mit Vermittlungsagenturen für Urlaubsunterkünfte in Kontakt getreten. Nachdem sie mehrere E-Mails in deutscher Sprache ausgetauscht hatten, um den entsprechenden Mietvertrag für eine Wohnung oder Villa in Palma abzuschließen, tätigten sie Überweisungen auf die im Vertrag angegebene Kontonummer. Einige zahlten 3.000€, andere bis zu 8.000€. Der Modus Operandi war in allen Fällen derselbe.

Die Opfer bemerkten den Schwindel erst, als sie in Palma de Mallorca gelandet waren und feststellen mussten, dass die Adresse, an der sich die gebuchte Immobilie befand, nicht existierte. In einigen Fällen erstatteten die Betrogenen anschließend Strafanzeige bei der Polizei in Palma de Mallorca, wobei uns auffiel, dass bezüglich der meisten dieser Anzeigen niemals ermittelt worden ist, sondern sie automatisch zu den Akten gelegt wurden, ohne dass die Betroffenen davon wussten. Warum die spanische Polizei so vorgeht? Das liegt daran, dass ihrer Ansicht nach in diesen Betrugsfällen die Straftaten in Deutschland und nicht in Spanien begangen wurden, da sich die Opfer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Zahlung in Deutschland befanden. Die spanischen Polizeibehörden stehen also auf dem Standpunkt, dass in Deutschland und nicht in Spanien Strafanzeige gestellt werden sollte.

In all diesen Betrugsfällen besteht jedoch eine Verknüpfung mit Spanien, was eine strafrechtliche Verfolgung hier durchaus rechtfertigt; denn die Konten, auf die die Opfer die Überweisungen getätigt haben, liegen bei spanischen Banken und befinden sich in Spanien. Gerade die Polizei- und Justizbehörden in Spanien können am einfachsten erreichen, dass die jeweilige spanische Bank den Inhaber des Kontos benennt, auf das die Betrugszahlung überwiesen wurde, zumal diese Person im Rahmen einer möglichen Strafverfolgung als erste als Beschuldigter vorgeladen werden muss.

In diese Fälle sollte also in Spanien ermittelt werden. Um aber zu gewährleisten, dass eine strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattfindet, sollte direkt bei den zuständigen Gerichten in Spanien Anzeige erstattet werden.