Die Europäische Kommission verklagt Spanien vor dem EuGH wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften

17.11.2011

27. Oktober 2011. Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil die spanischen Vorschriften für Erbschafts- und Schenkungssteuern für Nichtresidente höhere Steuersätze vorsehen.

 

Die Erbschafts- und die Schenkungssteuern werden in Spanien sowohl auf staatlicher Ebene als auch auf der Ebene der autonomen Gebietskörperschaften geregelt. Die Vorschriften der autonomen Gebietskörperschaften, und besonders Madrid, Katalonien oder Valencia, räumen den gebietsansässigen Bürgern eine Reihe von Steuererleichterungen ein, die ihnen in der Praxis gestatten, deutlich niedrigere Steuern zu zahlen als die Nichtresidenten.

Nach Auffassung der Kommission stellt diese diskriminierende steuerliche Behandlung ein Hemmnis für die Freizügigkeit und für den freien Kapitalverkehr dar, also für grundlegende Prinzipien des Binnenmarkts, und ist ein Verstoß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Die Kommission hatte Spanien bereits am 5. Mai 2011 und anschließend erneut am 17. Februar 2011 förmlich aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Bislang wurden jedoch im spanischen Recht keine diesbezüglichen Änderungen vorgenommen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte María Blanco: [email protected]