Die Europäische Union bereitet eine Richtlinie vor, die Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts erleichtern soll.

15.06.2009

Das europäische Parlament hat einen Beschluss erlassen, um der diesbezüglichen Initiative der Kommission entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Die neue Richtlinie hat die Erleichterung derjenigen Schadenersatzklagen zum Ziel, die aus der Verletzung der Art. 81 und 82 EGV herrühren.

Insbesondere soll die Möglichkeit von Sammelklagen mehrerer Benachteiligter, sowie der Zugang zu Informationen und Beweismaterial, welches sich möglicherweise im Besitz des Schädigers befindet, erleichtert werden.
Ein weiteres Hauptziel ist die rechtsverbindliche Wirkung der Entscheidungen der nationalen Wettbewerbsbehörden vor Gerichten; bspw. werden in Spanien nur diejenigen Entscheidungen der EU anerkannt. Des Weiteren wird die Einführung bestimmter orientativer Parameter für die Richter angestrebt, um die oft sehr komplexe Schadensberechnung zu vereinfachen. Ein weiteres Ziel besteht darin, dass Verjährungsfristen nicht länger die Ausübung von Schadensansprüchen erschweren und dass Gerichtskosten bei Einreichung von Schadensersatzklagen keine abschreckende Wirkung mehr haben sollen.

Im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA, sind solche Sammelklagen in der EU immer noch eher selten und dies umso mehr in Spanien.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Eric Jordi Cubells: [email protected]