Die Europäische Union strebt weiterhin nach einheitlichen rechtlichen Kriterien und reguliert nun die grenzüberschreitende Verbraucherkreditvergabe

22.02.2008

Diesbezüglich wurde eine Richtlinie der Europäischen Union verabschiedet, die bis zum Jahr 2010 – besser später als nie – in die jeweiligen Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten umgesetzt und eingegliedert werden muss und einen weiteren Schritt in Richtung Vereinheitlichung und Anpassung der Gesetzeslage im EU-Raum darstellt. Die Richtlinie bezieht sich auf Darlehensvergaben zwischen 200 und 75.000,- Euro und betrifft nicht den Immobiliensektor.

Diese neue Richtlinie ist aus den folgenden Gründen praktisch und interessant:

1. Die Berechnung der Zinsen und Gebühren erfolgt demnach in der EU nach einheitlichen Maßstäben;
2. Förderung grenzüberschreitender Darlehen;
3. Wettbewerbssteigerung zwischen den europäischen Kreditanstalten und
4. Festlegung einheitlicher Vorschriften bzgl. zwingender vorvertraglicher Informationspflichten ggü. den Antragstellern von Darlehen/Krediten, sowie der im Vertrag zu fixierenden Daten.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass es derzeit erhebliche Unterschiede bei den durchschnittlichen Prozent- bzw. Zinssätzen in der Euro-Zone gibt, die von 12% in Portugal bis zu 6% in Finnland – in Spanien 9,4% – reichen.

Auch wenn zu erwarten ist, dass die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinie nicht vor dem Jahr 2009/2010 übernehmen bzw. umsetzen wird, so ist es für die EU-Bürger jedoch allgemein stets positiv, wenn sich die rechtlichen Kriterien und Rahmenbedingungen zunehmend vereinheitlichen, um somit Unterschieden, Benachteiligungen und Zweifeln entgegen zu treten.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras : [email protected]