Entsprechend hat sich die Präsidentin der Kommission, Maria Teresa Lizaranzu, und Verantwortliche für kulturelle Politik des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport geäußert: „Es geht darum, Hindernisse für die illegalen Praktiken im Internet zu schaffen.“
Das Verfahren läuft in folgender Weise ab:
Es muss durch Anzeige des Rechtsinhabers der vermeintlich verletzten Urheberrechte eingeleitet werden. Die Kommission wird im Fall des Zulassens der Anzeige Maßnahmen ergreifen, damit die Nutzung des Service unterbrochen bzw. die betroffenen rechtswidrigen Inhalte zurückgezogen werden, und immer dann, wenn der Anbieter direkt oder indirekt ein Erwerbsziel verfolgt, das einen Vermögensschaden verursacht hat oder verursachen könnte.
Vor Anwendung dieser Maßnahme muss die Kommission dem Beschuldigten eine Frist von höchstens 48 Stunden gewähren, damit er die angegebenen Inhalte freiwillig entfernt oder gegebenenfalls in seiner Verteidigung, unter anderen möglichen Argumenten, vorbringt eine Genehmigung zu besitzen bzw. die Anwendbarkeit einer der Schranken des Urheberrechts geltend macht.
Das Verfahren endet durch Entscheidung der Kommission, die zugleich den verwaltungsrechtlichen Weg beendet. Jedenfalls ist um die Maßnahme vollstrecken zu können zwingend eine vorherige richterliche Genehmigung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit erforderlich.
Unter den betroffenen Websites befinden sich derzeit unter anderen www.bajui.com und www.cinetube.es, und werden für die folgenden Wochen noch Weitere erwartet.
Die ersten Entscheidungen sollen Anfang Juli verkündet werden. Abzuwarten bleibt, wie die Gerichte über die Zulassung der Vollziehung der Entscheidung über die Schließung der entsprechenden Websites entscheiden werden.
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