Die nationale Wettbewerbskommission verhängt erneut Bußgelder gegen den Verband AIE

22.10.2009

Die Kommission ließ in einer Pressemeldung vom 3. August 2009 verlauten, dass sie durch Entscheidung vom 4. Februar 2008 beschlossen hat, dem Künstlerverband (Artistas Intérpretes o Ejecutantes Entidad de Gestión – AIE) ein Bußgeld in Höhe von 770.000 € aufzuerlegen.




Das Kontrollorgan ist der Auffassung, die allgemeinen Gebühren des Verbands seien unbillig, diskriminierend und unverhältnismäßig, weil sie keinen Kriterien zur tatsächlichen Verwendung des verwalteten Portfolios zu Grunde lägen; laut der Kommission führe dies zu einer allgemeinen Verzerrung der Preise und der Marktbedingungen, was als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sanktioniert werden müsse.

Zum anderen vertitt die Kommssion die Auffassung, die AIE leiste in wettbewerbswidriger Weise der Diskriminierung Vorschub, indem sie dem beschwerten Privatfernsehen der Höhe nach erkennbar andere Gebühren in Rechnung stelle als anderen Fernsehanstalten, die auf dem freien Markt agieren.

Schließlich beruft sich die Kommission auf Entscheidungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Gerichtshofes und des Spanischen Obersten Gerichtshofs, um der AIE in Erinnerung zu rufen, dass sie im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern einer besonderen Verantwortung im Hinblick auf Transparenz, Objektivität und Verhältnismäßigkeit unterläge, was zum einen auf ihrer Monopolstellung und zum anderen auf diversen Sonderrechten beruhe, welcher der AIE aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zum geistigen Eigentum eingeräumt werde.
 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Eric Jordi: [email protected]