Die Regierung verabschiedet den Vorentwurf des Gesetzes betreffend Arbeitsgerichtsbarkeit

28.09.2010

Der Ministerrat hat am vergangenen 10. September den Vorentwurf des Gesetzes betreffend Arbeitsverfahren, im Rahmen der Modernisierung und Reform des Justizsystems, verabschiedet.

Das Gesetz wird neu alle Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Arbeitsbereiches und der bis anhin vor Zivil- oder Verwaltungsgericht geführten Prozesse, vor dem Arbeitsgericht vereinen.

Die betreffenden Gerichte sind zuständig für Arbeitsunfälle, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz, öffentliche Leistungen und Verletzung der Rechte des Arbeitsrechts, wobei Belästigung und Diskriminierung (es kann der Urheber der Belästigung angeklagt werden, auch wenn dieser nicht Arbeitnehmer des Unternehmens ist) besonders gewichtet werden. Davon ausgenommen sind Fälle des Strafrechts, sowie Rechtsstreitigkeiten betreffende Einnahmen der Sozialversicherung und konkursrechtliche Einreden.

Der Vorentwurf wird nun dem Parlament vorgelegt. Die definitive Gutheissung wird für 2011 erwartet.
 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez: [email protected]