Die Sozialversicherung subventioniert Erste-Hilfe-Sets für Unternehmen

20.11.2008

Mit Entscheidung vom 27. August 2008 beschloss die spanische Sozialversicherung die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Sets für Unternehmen im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge.

Diese Maßnahme soll zur Verbesserung der Mindeststandards im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beitragen. Die Sozialversicherung wird die Erste-Hilfe-Sets an diejenigen Unternehmen direkt aushändigen, die für ihre Arbeitnehmer entsprechend verantwortlich sind und schließt wiederum solche Unternehmen aus, die nicht über Arbeitnehmer verfügen, die auf fremde Rechnung arbeiten. Im Falle von Unternehmen, bei denen diesbezüglich aus berufsspezifischen Gründen private Versicherungen (sog. „mutuas“) verantwortlich sind, sollen die Sets beim Versicherer beantragt werden.

Bei Unternehmen ohne Versicherungspolicen werden hingegen die Anschaffungskosten für den Erwerb der Sets zurückerstattet. In diesem Zusammenhang werden allerdings Erstattungs-Obergrenzen festgelegt. Der nachweisliche Vertreter eines Unternehmens muss einen offiziellen Antrag bei der zuständigen Regionalverwaltung der sog. Nationalen Anstalt der Sozialversicherung („Instituto Nacional de la Seguridad Social“, kurz INSS) stellen, und zwar in dem Bezirk, in dem das Unternehmen seine Betriebstätte oder Betriebstätten hat. Dem Antrag muss eine ausführliche Rechnung über die gekauften Materialien beigefügt werden. Im Falle von versicherten Unternehmen müssen die Versicherungen diese direkt mit den Sets ausrüsten.

Das Gesetz ist am 28. August 2008 in Kraft getreten, findet aber auf alle Erste-Hilfe-Sets Anwendung, die von Unternehmen seit dem 12. Oktober 2007 erworben wurden.

Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Eduardo Frutos Ramírez : [email protected]