Bei Unternehmen ohne Versicherungspolicen werden hingegen die Anschaffungskosten für den Erwerb der Sets zurückerstattet. In diesem Zusammenhang werden allerdings Erstattungs-Obergrenzen festgelegt. Der nachweisliche Vertreter eines Unternehmens muss einen offiziellen Antrag bei der zuständigen Regionalverwaltung der sog. Nationalen Anstalt der Sozialversicherung („Instituto Nacional de la Seguridad Social“, kurz INSS) stellen, und zwar in dem Bezirk, in dem das Unternehmen seine Betriebstätte oder Betriebstätten hat. Dem Antrag muss eine ausführliche Rechnung über die gekauften Materialien beigefügt werden. Im Falle von versicherten Unternehmen müssen die Versicherungen diese direkt mit den Sets ausrüsten.
Das Gesetz ist am 28. August 2008 in Kraft getreten, findet aber auf alle Erste-Hilfe-Sets Anwendung, die von Unternehmen seit dem 12. Oktober 2007 erworben wurden.
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