Das Dokument kann über folgenden Link eingesehen werden:
Das mit Datum vom Juli 2011 erstellte Dokument vervollständigt das bisher bezüglich der Sonneneinstrahlungszonen verfügbare Material, das aus einer Karte, in der die Sonneneinstrahlungszonen gekennzeichnet sind, sowie aus einer Liste mit knapp 300 Gemeinden bestand (diese beiden Dokumente sind in der technischen Bauordnung – „Código Técnico de Edificación (CTE)“ – geregelt). Die Festsetzung der einzelnen Sonneneinstrahlungszonen basiert auf der Berechnung des Tagesdurchschnitts, der während eines Jahres auf einer horizontalen Fläche gemessenen globalen Sonneneinstrahlung.
Mit diesem Dokument wird nun den über 8.000 spanischen Gemeinden eine konkrete Sonneneinstrahlungszone zugewiesen, welche die jährliche Anzahl an Betriebsstunden mit Tarifanrecht, wie nachfolgend dargestellt, bestimmt:
Technologie |
Referenzstunden/Jahr |
||||
Zone I |
Zone II |
Zone III |
Zone IV |
Zone V |
|
Feste Installation |
1.232 |
1.362 |
1.492 |
1.632 |
1.753 |
Einachsig nachgeführte Anlage |
1.602 |
1.770 |
1.940 |
2.122 |
2.279 |
Zweiachsig nachgeführte Anlage |
1.664 |
1.838 |
2.015 |
2.204 |
2.367 |
Die Veröffentlichung dieser definitiven Liste erfolgte nur wenige Tage vor dem Datum, an dem die Fotovoltaikanlagen mit Anspruch auf den im Königlichen Dekret 1578/2008 geregelten Tarif vermutlich ihr Jahreskontingent an Betriebsstunden mit Tarifanrecht gemäß RDL 14/2010 ausgeschöpft haben werden.
Auf Fotovoltaikanlagen, die nach dem Königlichen Dekret 661/2007 vergütet werden, ist diese Sonneneinstrahlungszonierung bis zum 1. Januar 2014 nicht anwendbar. Auf diese Anlagen wird nämlich zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 31. Dezember 2013 eine zusätzliche Begrenzung angewandt.
Mit der Veröffentlichung der Sonneneinstrahlungszonierung ist jedoch der Rechtsunsicherheit, die viel zu lange bestand, ein Ende gesetzt worden.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Antonio C. Jiménez: [email protected]