Die Spanische Regierung plant verschiedene Steuererhöhungen für 2010

01.10.2009

Am 26. September 2009 verabschiedete der spanische Ministerrat die Gesetzesvorlage für den Staatshaushalt 2010, der heute (29. September 2009) dem Parlamentspräsidenten übergeben worden ist.

Der Entwurf führt signifikante Änderungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer, die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer ein.

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer beabsichtigt die spanische Regierung eine schrittweise Erhöhung der gegenwärtigen Steuersätze, die ab Mitte nächsten Jahres in Kraft umgesetzt sein soll. Damit erhöht sich der allgemeine Steuersatz von 16 % auf 18 %. Der verminderte Steuersatz (Erstwohnung, Lebensmittel) erhöht sich von 7 % auf 8 %, der stark- verminderte Steuersatz (Grundnahrungsmittel) bleibt unverändert bei 4 %.

In Bezug auf die Einkommensteuer sind zwei bedeutende Veränderungen beabsichtigt:

a) Der auf den Ertrag aus Ersparnissen anzuwendende Steuersatz (z.B. Zinsen aus laufenden Konten, Dividenden und Gewinne aus lang- und kurzfristigen Vermögensanlagen) erhöht sich von 18 % auf 19 % für die ersten 6000 Euro. Für Beträge über 6000 Euro wird der Steuersatz von 18% auf 21 % erhöht.

b) Der erst letztes Jahr für alle Steuerpflichtigen eingeführte einmalige Sonderabzug von der Steuerquote in Höhe von 400 Euro wird ersatzlos abgeschafft.

Betreffend der Körperschaftssteuer wird der auf kleine und mittlere Unternehmen anwendbare Steuersatz von 25 % auf 20 % reduziert, wenn die Zahl der Beschäftigten 25 nicht übersteigt, die Höhe der Einnahmen geringer als 5 Millionen Euro ist und die Zahl der dort Beschäftigten beibehalten oder erhöht wird.

Eine der auf kleine und mittlere Unternehmen anzuwendende gleichwertige Vorgehensweise wird auch für selbständige Unternehmen und natürliche Personen beabsichtigt.

In Abhängigkeit von dem entsprechenden parlamentarischen Prozess (Novellierungsverfahren und Verabschiedung im Abgeordnetenhaus, Novellierungsverfahren und Verabschiedung im Senat) wird dieser für die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer vorgeschlagene Maßnahmenkomplex voraussichtlich am kommenden 1. Januar 2010 wirksam werden.

Die für die Mehrwertsteuer vorgeschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich ab 1. Juli 2010 wirksam werden.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Victor Manzanares: