Die XV. Kammer des Landgerichts Barcelona erlässt ihr Urteil in der umstrittenen Angelegenheit „canon digital“

06.04.2011

Nach Vorlage der Angelegenheit im Wege der Vorabentscheidung über die Anwendbarkeit und Auslegung europarechtlicher Normen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat die XV. Kammer des Landgerichts Barcelona nun seine Entscheidung gefällt.

Nach Erlass der EuGH-Entscheidung nahm das spanische Gericht die Argumente des EuGH auf, entschied über die materielle Rechtsfrage und wies die seitens SGAE erhobene Klage ab.

Bekanntlich legte das Landgericht Barcelona im Rahmen eines durch SGAE eröffneten Klageverfahrens eine Reihe von Fragen bezüglich der Auslegung des in Art. 5 Abs. 2 Lit. b) der Richtlinie 2001/29/EG bestimmten Konzepts des "gerechten Ausgleichs" im Wege der Vorabentscheidung vor.

Zusammenfassend schlussfolgert das Landgericht Barcelona, dass SGAE zwar dazu berechtigt war Gebühren im Hinblick auf digitale Datenträger und Privatpersonen zu erheben. Dennoch stellt das Urteil im vorliegenden Fall fest, dass es am Nachweis fehle, wie viele digitale Datenträger für Privatpersonen bestimmt waren und wie viele professionellen Zwecken dienten, sodass eine genaue Bestimmung der seitens der Beklagten zu entrichtenden Gebührenhöhe nicht vorgenommen werden konnte, womit die Klage abzuweisen sei.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Eric Jordi: [email protected]