Verurteilung eines Notars wegen Veruntreuung der Gelder seiner Mandanten

12.03.2019 - Marta Arroyo Vázquez

Die dritte Kammer des Landgerichts Córdoba hat ein Urteil gefällt, in dem ein Notar für die fortgesetzte Tat der Unterschlagung zu 4 Jahren Haft verurteilt wurde. Er wurde nicht nur zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 € verurteilt, sondern muss auch alle Geschädigten in der Höhe entschädigen, die er unterschlagen hat. Die Gesamtsumme der Entschädigungen beläuft sich auf 400.920,39 €.

Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass die genannten Summen zwischen 2009 und 2015 von den Mandanten „in dem Vertrauen, das die übliche Führung eines Notariats genießt“ übergeben wurden. Der Angeklagte nutzte das Vertrauen seiner Mandanten aus und verwirklichte schließlich seinen Plan, indem er eine Firma benutzte, dessen Unternehmenszweck die Beratung und Einreichung bestimmter Dokumente bei bestimmten Organen war. Durch diese Firma „erhielt er von unterschiedlichen Personen und Gesellschaften Geldsummen als Kostenvoranschlag für die Erstellung von Urkunden, die Festsetzung von Steuern, für Protokolle, für die Zahlung von Gebühren oder für Grundbucheintragungen. Er erhielt diese Summen in bar, als Bankscheck oder mittels Überweisung. Der Angeklagte nutzte die Summen, die ihm anvertraut worden waren, hingegen zu einem anderen Zweck, der eigenen Bereicherung. Der Richter sah es als bewiesen an, dass sich der Notar der ihm anvertrauten Summen bemächtigt hatte, um sich illegal zu bereichern, da er die beauftragten Tätigkeiten letztlich nicht ausführte.

Die Ehefrau des Angeklagten sprach das Gericht jedoch frei, da „weder nachgewiesen werden konnte, dass sie an der Ausführung der Taten beteiligt war, noch, dass sie aus den durch ihren Ehemann unterschlagenen Summen einen Nutzen zog.“