Damit wird eine progressive Erhöhung des Steuersatzes der Vermögensübertragungssteuer in folgender Art und Weise bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien, erfolgen:
Bei einer Netto-Steuerbemessungsgrundlage, die grundsätzlich dem tatsächlichem Wert des Wirtschaftsgutes wie z.B. der Immobilie entspricht, von bis zu dreihundert tausend Euro einschließlich verbleibt es beim einem Steuersatz von sieben Prozent.
Bei einer Netto-Steuermessungsgrundlage von 300.000,01 Euro bis 500.000,00 Euro beträgt der Steuersatz acht Prozent. Bei einer Netto-Steuermessungsgrundlage von 500.000,01 Euro bis 700.000,00 Euro beträgt der Steuersatz neun Prozent. Darüber hinaus beträgt der Steuersatz zehn Prozent.
Ziel der Steuererhöhung ist es, die Haushaltsvorgaben für den laufenden Haushalt 2012 erfüllen zu können.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Daniel Cano: [email protected]