Erhöhung der Vermögensübertragungssteuer auf den Balearischen Inseln

21.03.2012

In der Kabinettssitzung der Regierung der Balearischen Inseln (Consell de Govern) vom 30 März 2012 wurde der Beschluss gefasst, dass die Erhöhung der Vermögensübertragungsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) nunmehr erst am 1. Mai 2012 in Kraft tritt, und nicht schon am 1. April, wie in der Kabinettssitzung vom 9. März beschlossen. Das entsprechende Gesetzes-Dekret 4/2012 wurde am 31. März im Amtsblatt der Autonomen Region der Balearen (Butlletí Oficial de les Illes Balears) veröffentlicht.

Damit wird eine progressive Erhöhung des Steuersatzes der Vermögensübertragungssteuer in folgender Art und Weise bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Immobilien, erfolgen:

Bei einer Netto-Steuerbemessungsgrundlage, die grundsätzlich dem tatsächlichem Wert des Wirtschaftsgutes wie z.B. der Immobilie entspricht, von bis zu dreihundert tausend Euro einschließlich verbleibt es beim einem Steuersatz von sieben Prozent.

Bei einer Netto-Steuermessungsgrundlage von 300.000,01 Euro bis 500.000,00 Euro beträgt der Steuersatz acht Prozent. Bei einer Netto-Steuermessungsgrundlage von 500.000,01 Euro bis 700.000,00 Euro beträgt der Steuersatz neun Prozent. Darüber hinaus beträgt der Steuersatz zehn Prozent.

Ziel der Steuererhöhung ist es, die Haushaltsvorgaben für den laufenden Haushalt 2012 erfüllen zu können.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Daniel Cano: [email protected]