Erneuerbare Energien: Zeitweise Aussetzung der staatlichen Unterstützung für neue Anlagen

30.01.2012

Am 28. Januar 2012 ist im spanischen Staatsanzeiger „B.O.E.“ das Königliche Gesetzesdekret 1/2012 zur Aussetzung der Verfahren zur Vergütungszuweisung sowie Einstellung der staatlichen Unterstützung für neu zu errichtende Anlagen der Stromerzeugung auf Grundlage der Kraftwärmekopplung, erneuerbarer Energien sowie Abfallverwertung veröffentlicht worden und gleichzeitig in Kraft getreten.

Hiernach wird die Tarifzuweisung für neue Anlagen – d.h., noch zu errichtende Anlagen, denen bisher keine Vergütung zugeteilt wurde, da sie noch nicht in den entsprechenden Registern zur Vorzuweisung eingetragen wurden – zunächst für das Jahr 2012 ausgesetzt. Daneben entfallen für Anlagen, die in Zukunft mit dem Verkauf von Strom auf dem freien Strommarkt beginnen wollen, die wirtschaftlichen Anreize (Vergütungen, etc.). Die Vorschrift gilt nicht rückwirkend, so dass bereits in Betrieb befindliche Anlagen sowie Anlagen, die zwar noch fertig zu stellen sind, jedoch bereits im jeweiligen Register zur Vorzuweisung eingetragen wurden, nicht betroffen sind.

Im Hinblick auf die Anlagen, für die bereits ein Tarif beantragt, bisher aber noch nicht erteilt wurde, sowie für die bereits eingetragenen, aber noch nicht errichteten Anlagen besteht die Möglichkeit, von dem Projekt bis einschließlich zum 28. März 2012 Abstand zu nehmen und die Rückgabe der bei den jeweiligen zuständigen Behörden hinterlegten Avale zu verlangen. Diese werden dann trotz der Aufgabe des Projekts nicht vollstreckt.

Zweck dieser Maßnahme ist, die Kosten, die die erneuerbaren Energien für die spanische Stromwirtschaft bedeuten, zu verringern, während die neue Regierung Mariano Rajoy bemüht ist, das System der Stromwirtschaft insgesamt zu reformieren.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Antonio Jiménez: [email protected]