Das Gericht bestätigt nun in 1. Instanz in einer Grundsatzentscheidung die Kommissionsentscheidung, und zwar sowohl hinsichtlich der Höhe des auferlegten Bußgelds als auch im Hinblick auf die Schlussfolgerungen bzgl. interoperativer Softwareprogramme.
Mehr als 95% der PCs sind weltweit mit dem Betriebssystem Windows ausgestattet. Dies stellt nach Auffassung der zuständigen Wettbe-werbskommissarin Neelie Kroes „eine inakzeptable Situation für die Verbraucher, die Unternehmen und die Technologieentwicklung im Allgemeinen dar“.
Mehr Information unter: www.ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/cases/microsoft/ oder kontaktieren Sie Eric Jordi: [email protected]