In der neuen Richtlinie wird jeder Mitgliedstaat verbindlich dazu aufgefordert, den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix zu steigern. Dadurch soll der Gesamtanteil erneuerbarer Energien -wie Sonnen- oder Windenergie bzw. Wasserkraft- von derzeit 8,5 % auf 20 % bis 2020 erhöht werden. Eine Aufstockung des Anteils der Biokraftstoffe am Gesamtkraftstoffverbrauch im Verkehrswesen um 10 % ist dabei im Gesamtziel der EU mit eingeschlossen. Die Windkraft wird beim Strom in Europa im Jahr 2020 nach Einschätzung der Energieexperten den größten Anteil ausmachen – d.h. rund 11 % an der gesamten europäischen Elektrizitätsversorgung. Korrespondierend dazu wurde ebenso als Richtlinie beschlossen, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 20 % zu senken.
Damit die neuen Zielvorgaben erreicht werden können, wird jeder Mitgliedsstaat dazu aufgefordert, seinen Anteil an erneuerbarer Energie im Vergleich zum Stand 2005 um 5,5 % zu erhöhen. Dazu addiert sich eine Steigerung, die auf Grundlage des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Kopf errechnet wird. Weitere Informationen finden Sie hierzu auch unter:
www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/42800.php
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