Diese geplante Regelung soll dazu beitragen, dass den Internet-Vertreibern von Musik innerhalb der EU seitens der Verwertungsgesellschaften Lizenzen erteilt werden, wobei diese Lizenzen für mehr als nur einen Mitgliedsstaat gültig sein sollen.
Die EU-Abgeordneten konnten bewirken, dass die Verwertungsgesellschaften diese Lizenzen zu den gleichen Bedingungen für alle von ihnen vertretenen Repertoires erteilen.
Der Entwurf enthält ebenfalls Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz sowie einer angemessene Verwaltung bei den Verwertungsgesellschaften und verfügt Vorgaben und Anforderungen an deren Transparenz sowie Informationspflicht und regelt in einen Mindestmaß die Verwaltung, Versteuerung und Verwendung der Gewinne.
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