Fotovoltaik: Entwurf des Gesetzesprojekt der spanischen Regierung bzgl. steuerlicher Maßnahmen im Hinblick auf die Nachaltigkeit des Energiesektors

01.10.2012

Am 28. September wurde in dem Parlamentsanzeiger des spanischen Abgeordnetenhauses der Text für den Entwurf des Gesetzes über Steuermaßnahmen zur Nachhaltigkeit im Energiesektor veröffentlicht. Die Beratung und Verabschiedung des Gesetzes wird im Eilverfahren erfolgen.

Das Gesetz führt unter anderem eine Steuer in Höhe von 6 % auf alle Arten von Energieproduktion ein, betrifft also auch die erneuerbaren Energieformen und insbesondere auch Photovoltaikanlagen.

Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag, den der Stromerzeuger für die Erzeugung und Einspeisung des Stroms in das Stromnetz erhält.

Die Steuer fällt am letzten Tag des Kalenderjahres an und muss im Rahmen einer Selbstveranlagung in der Zeit vom 1. bis 20. Dezember des Folgejahres abgeführt werden. Daneben sind allerdings Abschlagszahlungen als Vorauszahlungen auf die Steuer jeweils in der Zeit vom 1. bis 20. Mai, September, November und Februar erforderlich. Die Höhe der Abschlagszahlungen ergibt sich aus dem Wert der Energieproduktion in dem unmittelbar davor liegenden Quartal.

In dem Beratungsverfahren sind noch Änderungen des Gesetzes möglich, wobei grds. die spanische Regierung, die Autor des Gesetzes ist, über eine absolute Mehrheit im Parlament verfügt.
 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Antonio Jiménez: [email protected] oder Philipp von Wolffersdorff: [email protected]