FOTOVOLTAIK: Wichtiges Urteil des Obersten Gerichts Andalusiens

06.10.2010

Die 1. Abteilung der Verwaltungsrechtskammer des Obersten Gerichts der autonomen Gebietskörperschaft Andalusien, mit Sitz in Sevilla, hat am 23. September 2010 das Urteil im Verwaltungsstreitverfahren, das das staatliche Ministerium für Industrie, Tourismus und Gewerbe am 8. September 2008 bezüglich der Anweisung der Verwaltung E-1/2008 („Circular E-1/2008”) angestrengt hat, erlassen. Besagte Anweisung war von der zuständigen Energiebehörde der autonomen Gebietskörperschaft Andalusien („Dirección General de Industria, Energía y Minas de la Consejería de Innovación, Ciencia y Empresa de la junta de Andalucía”) hinsichtlich der endgültigen Eintragung von Fotovoltaikanlagen in das verwaltungsrechtliche Register für Stromerzeuger unter Sonderregelung – „RIPRE Register“ – der autonomen Gebietskörperschaft Andalusien erlassen worden.

In besagtem Urteil, das zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurde, wird die Anweisung E-1/2008 aus Formgründen für nichtig erklärt. So wird die Verletzung ranghöheren Rechts, die fehlende sachliche Zuständigkeit der erlassenden Behörde sowie ein Verstoß gegen das Verfahren zum Erlass einer allgemeinen Gesetzesvorschrift bemängelt.

Gegen das Urteil können die Parteien Rechtsmittel einlegen, was von Seiten der Energiebehörde der autonomen Gebietskörperschaft Andalusien auch zu erwarten ist. Momentan entfaltet das Urteil jedoch noch keinerlei vollstreckbare Wirkung.

Die Fotovoltaikanlagen, die sich im Gebiet der autonomen Gebietskörperschaft Andalusien befinden und die vor dem 29. September 2008 noch nicht mit der Energieerzeugung begonnen hatten, könnten jedoch in Bezug auf die auf sie anwendbare Einspeisevergütung durch das Urteil betroffen sein.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Antonio Jiménez: [email protected]