Auch wenn die selbstständig Erwerbstätigen die Bedingung der wirtschaftlichen Abhängigkeit erfüllen, wird der Verzug oder die Nichterfüllung der vorgeschriebenen Anpassung der Verträge, zum jetzigen Zeitpunkt, weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber dem TRADE selbst mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
Abschließend möchte ich noch auf einige, im Zuge dieser neuen Regelung entstandenen, Rechte des TRADE hinweisen, wie, zum Beispiel, das Recht auf Vereinbarung der maximalen Arbeitszeit und der wöchentlichen Ruhepausen und Feiertagsregelungen, oder den Anspruch auf Entschädigung, wenn der Kunde den Vertrag grundlos kündigen sollte, deren Höhe ebenso gesetzlich geregelt ist.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Javier Echeburúa : [email protected]