Besonders hervorzuheben sind:
1. Modernisierung der Regionalverwaltung und Vereinfachung der Geschäftsgänge: Geändert werden, vor allem, verschiedene Verwaltungsverfahren, die Beschlussfassungsfristen werden auf die Hälfte gekürzt, und, in Fällen des behördlichen Stillschweigens, wird die bisher geltende abweisende Wirkung durch eine Stattgabe ersetzt.
2. Liberalisierung des Handels: Abschaffung der zweiten Gewerbeerlaubnis, deren Einholung zur Eröffnung oder dem Umbau von großen Gewerbeflächen zwingend notwendig war. Förderung der Einrichtung neuer Raststätten an Landstraßen sowie neuer Hotels, durch Aufhebung des Mindestabstands von 10 Kilometern zwischen den einzelnen Raststätten. Darüber hinaus können diese Hotel –und Gaststättendienste in der näheren Umgebung von Ortskernen anbieten; Hotelrestaurants und Bars können Umbauten vornehmen, um einen direkten Zugang von der Straße anzulegen; aufgehoben wird ferner die für die Ausübung von Geschäftstätigkeiten, die im Zusammenhang mit Reiseagenturen stehen, vorgeschriebene Einholung der „Reisegewerbekarte“, die durch eine Haftungserklärung ersetzt wird.
3. Erschließung des Industrie –und Energiemarktes: Vereinfachung der behördlichen Geschäftsgänge von Arbeitnehmern im Industrie –und Energiesektor. Diese können nun ihre Geschäftstätigkeit nach vorangehender Bekanntmachung automatisch aufnehmen. Außerdem ist ihre Gewerbelizenzen nicht mehr, wie bisher, auf 5 Jahre beschränkt, sondern unbefristet.
Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Ángel Aldasoro: [email protected]