Hiernach ist in Anwendung eines Verfahrenskodexes (código de buenas prácticas) vorgesehen, die Situation von mittellosen Hypothekenschuldnern zu verbessern bzw. eine Schuldentilgung mittels drei aufeinanderfolgender Maßnahmen zu erreichen: (i) Restrukturierung der Schulden mittels Aussetzung der Tilgungszahlungen und Verringerung der Zinsbelastung für einen Zeitraum von vier Jahren sowie Verlängerung der Tilgungsfrist insgesamt; (ii) bei Nichterfolg der Restrukturierung kann die Bank einem teilweisen „Schuldenschnitt“ zustimmen; (iii) zuletzt Hingabe der belasteten Immobilie an Zahlungs Statt unter Tilgung sämtlicher noch bestehender Schulden, wobei der Schuldner die Immobilie dann noch für einen Zeitraum von zwei Jahren als Mieter zu einer von ihm tragbaren Miete nutzen darf.
Die vorgesehenen Maßnahmen finden allerdings nur auf Hypothekenschuldner Anwendung, die bestimmte Anforderungen erfüllen, so dürfen diese u.a. über kein Arbeits- bzw. auf wirtschaftlicher Betätigung basierendes Einkommen verfügen.
Weiterhin besteht kein gesetzlicher Zwang für die Bankinstitute, den Verfahrenskodex zur Anwendung kommen zu lassen. Tritt eine Bank dem Kodex jedoch bei, ist sie hierdurch für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren gebunden. Dessen ungeachtet findet der Kodex nur Anwendung, wenn der Kaufpreis der mittels Darlehen finanzierten und durch Hypothek abgesicherten Immobilie bestimmte Obergrenzen (zwischen 120.000 und 200.000 Euro) nicht überschreitet.
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