In den letzten Monaten gab es vermehrt widersprüchliche Urteile zu diesem Thema, was zu einer Rechtsunsicherheit geführt hat. Das kürzlich durch mmmm Abogados erlangte Urteil könnte nunmehr zur Klärung der hiermit verbundenen Fragestellungen beitragen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass die hinsichtlich der besagten Werbung herangezogene Norm vorliegend nicht anwendbar ist, da es sich in diesem Zusammenhang nicht um ein „Dokument zum Angebot von Dienstleistungen“ handelt. Die Richterin führt aus, dass bereits aufgrund der täglich auf Spanisch in Katalonien erscheinenden Werbung offensichtlich kein Verstoß vorliegen könne. Die Norm ist vielmehr dahingehend auszulegen und anzuwenden, als dass hierdurch die katalanische Sprache gefördert werden soll.
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