mmmm Abogados erlangt per Urteil die Aufhebung einer Geldbuße, die wegen Nichtverwendung der katalanischen Sprache in einem in Katalonien zirkulierenden Werbeprospekt verhängt wurde

30.03.2009

Die lokale Regierung („Generalitat de Cataluña“) sprach gegenüber einer Lebensmittelmarktkette eine Geldbuße aus, weil diese ihre Produktwerbung lediglich auf Spanisch veröffentlichte. Das Urteil behandelt die Auslegung und Anwendung einer katalanischen Vorschrift des öffentlichen Rechts und kommt zu dem Ergebnis, dass diese bei Werbung keine Anwendung findet.

Auch wenn dies für den einen oder anderen eher ungewöhnlich und/oder überraschend klingen mag, so wurden Unternehmen in den letzten Jahren seitens der „Generalitat de Cataluña“ regelmäßig Geldbußen auferlegt, die ihre Werbung nur auf Spanisch publizierten. Tatsächlich ist es so, dass bereits seit 1998 eine linguistische, öffentlich-rechtliche Vorschrift in Kraft ist, welche je nach Auslegung und Anwendung Bußgelder nach sich ziehen kann. Andererseits ist diese Norm aus politischen Gründen bis vor wenigen Jahren tatsächlich nicht zur Anwendung gekommen.

In den letzten Monaten gab es vermehrt widersprüchliche Urteile zu diesem Thema, was zu einer Rechtsunsicherheit geführt hat. Das kürzlich durch mmmm Abogados erlangte Urteil könnte nunmehr zur Klärung der hiermit verbundenen Fragestellungen beitragen und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Das Urteil kommt zu dem Schluss, dass die hinsichtlich der besagten Werbung herangezogene Norm vorliegend nicht anwendbar ist, da es sich in diesem Zusammenhang nicht um ein „Dokument zum Angebot von Dienstleistungen“ handelt. Die Richterin führt aus, dass bereits aufgrund der täglich auf Spanisch in Katalonien erscheinenden Werbung offensichtlich kein Verstoß vorliegen könne. Die Norm ist vielmehr dahingehend auszulegen und anzuwenden, als dass hierdurch die katalanische Sprache gefördert werden soll.

Für mehr Informationen, kontaktieren Sie bitte Alex Ensesa Casulleras: [email protected]