Das Inkrafttreten der neuen allgemeinen Buchhaltungsvorschriften ist für den 1. Januar 2008 vorgesehen und findet für sämtliche Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – und auf diejenigen Geschäftsjahre Anwendung, die ab diesem Datum zu laufen beginnen, unabhängig von denjenigen Unternehmen, auf die die allgemeinen Buchhaltungsvorschriften für kleine und mittelständische Unternehmen (PYMES) zur Anwendung kommen.
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