Neue allgemeine Erhöhung des MwSt. In Spanien

27.07.2012

Am 13. Juli 2012 wurde das Königliche Gesetzesdekret 20/2012 bezüglich Maßnahmen zur Haushaltsstabilität und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht. Besonderes Gewicht kommt hierbei – aufgrund ihrer direkten Auswirkung auf den Konsum – der allgemeinen Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zu.

Mit Wirkung ab dem 1. September 2012 werden der allgemeine sowie der vergünstigte Mehrwertsteuersatz erhöht und bestimmte Waren, die bislang unter den vergünstigten Mehrwertsteuersatz fielen nunmehr nach dem allgemeinen Satz besteuert. Zusammengefasst sieht das Königliche Gesetzesdekret 20/2012 folgende Änderungen vor:

• Erhöhung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes von 18 auf 21%.
• Erhöhung des vergünstigten Mehrwertsteuersatzes von 8 auf 10%.
• Der Niedrigsatz der Mehrwertsteuer wird bei 4% beibehalten.
• Bestimmte Geschäfte bezüglich Warenlieferungen und der Bereitstellung von Dienstleistungen werden nicht mehr nach dem vergünstigten Satz besteuert, sondern nun vom allgemeinen Satz umfasst, so dass sie statt bisher mit 8 zukünftig mit 21% besteuert werden. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang das Hotel- und Gaststättengewerbe, Schauspiele, Diskotheken, Dienstleistungen von Darstellern, Schauspielern und Regisseuren gegenüber Produzenten von Kinofilmen sowie Eintrittskarten für Theater, Zirkusse, Kinos und Freizeitparks.
 

Im Hinblick auf Mieten, Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Gas sowie im Allgemeinen Dauerschuldverhältnisse sind die neuen Steuersätze in Rechnungen und Quittungen, die ab dem 1. September zu bezahlen sind (Zeitpunkt in dem die Mehrwertsteuer anfällt), zur Anwendung zu bringen, selbst wenn sie sich auf Dienstleistungen beziehen, die während der Monate Juli und August erbracht wurden.

Es ist daran zu erinnern, dass kaum zwei Jahre seit dem 1. Juli 2010 vergangen sind, als die erste allgemeine Mehrwertsteuererhöhung vorgenommen wurde, mittels derer der allgemeine Satz von 16 auf 18% und der vergünstigte Satz von 7 auf 8% erhöht wurden. Insofern wurde innerhalb dieser zwei Jahre eine Erhöhung die Mehrwertsteuer um 5% bezüglich des allgemeinen und um 3% bezüglich des vergünstigten Satzes vorgenommen. Das Königreich Spanien, das bisher eines der Länder mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen in der EU war, liegt somit nunmehr auf Platz 12, noch vor Ländern wie Großbritannien (20%), Deutschland (19%) oder Holland (19%).
 

Im Hinblick auf das Immobiliengewerbe wird schließlich die Anwendbarkeit des Niedrigsteuersatzes von 4% auf den Erwerb von Hausbesitz nicht verlängert, so dass mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 der Erwerb eines neuen Hauses mit dem vergünstigten Steuersatz von 10% besteuert wird.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte María Blanco: [email protected]