Neue Maßnahmen zur Linderung der Krise: Arbeitslose sollen ihre Rentenpläne in Anspruch nehmen können

14.08.2009

Am 31. Juli diesen Jahres wurde eine Königliche Dekret (Real Decreto 1299/2009) verabschiedet, welche die Verordnung zu den Rentenplänen und -fonds (Real Decreto 304/2004) vom 20. Februar 2009 modifiziert.

Die neue Verordnung verfolgt zwei Ziele. Erstens soll sie die Inanspruchnahme der Rentenpläne durch Langzeitarbeitslose vereinfachen. Dafür wurde die Voraussetzung, dass die Situation der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate andauern muss, abgeschafft. So haben die Mitglieder der Rentenpläne in jeder Situation der Arbeitslosigkeit Zugang zu den Fonds, falls sie kein Recht auf staatliche Arbeitslosenhilfe oder diese bereits ausgeschöpft haben und, falls sie als Arbeitssuchende beim entsprechenden Arbeitsamt gemeldet sind. Die Voraussetzung wurde auch für selbstständige Erwerbstätige abgeschafft, welche die Fonds der Rentenpläne in Anspruch nehmen können, wenn sie ihre Tätigkeit beendigen und sich als Arbeitssuchende melden.

Zweitens sollen die Rentenfonds als offene Fonds operieren, indem die Voraussetzung der behördlichen Erlaubnis für ihre Umwandlung in offene Fonds abgeschafft wurde. Folglich soll es ausreichen die oberste Behörde für Versicherungen und Rentenfonds vorab zu informieren. Die Umwandlung in offene Fonds erlaubt die Ausrichtung der Investitionen und eine Kosteneinsparung, die diesen eigen sind.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Isabel Herrezuelo: [email protected]