Neue Regelung im Steuerrecht der Balearen:

03.01.2013

Am 29. Dezember 2012 wurde das Haushaltsgesetz für den Haushalt 2013 im Amtsblatt der Autonomen Region der Balearen (Butlletí Oficial de les Illes Balears) veröffentlicht. Das Gesetz bringt unter anderem folgende Änderungen in steuerrechtlicher Hinsicht.

Zum einen wird der zum Mai 2012 eingeführte progressive Steuersatz der Vermögensübertragungsteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniale Onerosas) bei der Übertragung von Immobilien, erhöht bzw. die einzelnen geschaffenen Stufen der Netto-Steuerbemessungsgrundlagen (base liquidable) verändert.

Bei einer Netto-Steuermessungsgrundlage von bis zu 400.000,00 Euro beträgt der Steuersatz nunmehr acht Prozent. Bei einer Netto-Steuermessungsgrundlage von 400.000,01 Euro bis 600.000,00 Euro beträgt der Steuersatz neun Prozent. Darüber hinaus beträgt der Steuersatz bereits schon zehn Prozent.

Zum anderen wird der Regel-Steuersatz der Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) um 0,2 Prozentpunkte auf 1,2% angehoben.

Letztlich wird der hundertprozentige Steuernachlass bei der Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) für Steuerinländer abgeschafft und ein Freibetrag von 700.000,00 Euro für alle Steuerschuldner festgesetzt für.

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