Konkret wurde der allgemeine Steuersatz von 1,2% auf 1,5% angehoben. Dies begründet, zum Beispiel, für die die Erteilung einer öffentlichen Urkunde einer Hypothekenbestellung ab dem 24. März 2012 einen Zusatzaufwand von 0,3% auf den Wert des in dieser gesicherten Kapitals, unter Einbeziehung der Summen, die in dieser für Zinsen, Entschädigungen, Vertragsstrafen und sonstige analoge Konzepte veranlagt werden.
Andererseits wird der Sondersteuersatz der AJD, der auf Geschäftsabschlüsse im Zusammenhang mit jenen Immobilienverkäufen Anwendung findet, bei denen auf die Mehrwertsteuerbefreiung verzichtet wird, von 1,5% auf 1,8% angehoben. Folglich wird der Steueraufwand für zwischen Unternehmern oder Freiberuflern abgewickelten Immobiliengeschäfte um 0,3% erhöht.
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