Dasselbe Ziel verfolgt das genannte Abkommen zwischen dem „Consejo General del Notariado“ und der AEAT (Finanzverwaltung). Das „Consejo General del Notariado“ erstellt ein Verzeichnis aller relevanten Daten, die aus notariellen Urkunden hervorgehen. Diese Daten werden mit denen der Steuerpflichtigen verknüpft und bei Bedarf von der Finanzverwaltung ausgewertet. Die AEAT wird elektronischen Zugang auf dieses Verzeichnis erhalten und somit auch jederzeit Zugriff auf aktuelle Informationen mit steuerrechtlicher Relevanz haben. Zusätzlich werden die Notare der Verwaltung alle aus notariellen Urkunden stammenden Immobilien und Vollmachten – z.B. Ernennung und Kündigung von Geschäftsführern von Gesellschaften – betreffende Informationen übermitteln.
Für mehr Information kontaktieren Sie Javier Valls unter: [email protected]