Photovoltaik – neue Rechtslage in Spanien

30.11.2010

Nach Monaten der Unsicherheit wurde nun am 23. November dieses Jahres im staatlichen Gesetzesblatt, dem BOE (Nummer 283, Absatz 17976), das Königliche Dekret 1565/2010 vom 19. November veröffentlicht, durch das einige Aspekte in Bezug auf die im Rahmen der Sonderregelung betriebene Stromerzeugung geregelt werden. Das Königliche Dekret ist am 24. November dieses Jahres in Kraft getreten.

Hinsichtlich des Tarifsystems für Photovoltaikanlagen sind wichtige Neuerungen vorgesehen. Dies betrifft zum einen bestehende Photovoltaikanlagen, deren Einspeisevergütungen sich nach dem Königlichen Dekret 661/2007 richten. Die neue Regulierung sieht das Auslaufen dieser Vergütungsregeln nach spätestens 25 Jahren vor. So bleiben auf bestehende Anlagen die Tarifregeln des Königlichen Dekrets 661/2007 lediglich während der ersten 25 Jahre seit Inbetriebnahme anwendbar.

Zum anderen werden die Einspeisevergütungen für neue Anlagen vermindert. So ist für (i) Anlagen auf Dächern mit einer Leistung von 20 kW oder weniger eine Kürzung von 5%, für (ii) Anlagen auf Dächern mit einer Leistung von mehr als 20 kW eine Kürzung von 25%, und schließlich (iii) für jegliche Bodenanlagen eine Kürzung von 45% vorgesehen. Aus dem Normtext lässt sich nicht klar entnehmen, ab welchem Zeitpunkt diese neuen Vergütungsregeln anzuwenden sind. Indes deutet alles daraufhin, dass sich die Kürzung zum ersten Mal auf die Anlagen, die im zweiten Quartal 2011 (Q2 2011) ihre Eintragung in das Register zur Vorzuweisung der Einspeisevergütung erhalten, auswirken wird.

Andererseits führt das Königliche Dekret eine ganze Reihe Pflichten technischer Natur ein, die zum Teil alle Anlagen betreffen, zum Teil nur solche, die eine bestimmte Leistungskraft übersteigen. Abschließend sei erwähnt, dass auch das Verfahren zur Eintragung in das Register zur Vorzuweisung der Einspeisevergütung verändert worden ist. Denn nun ist eine gesonderte Antragsstellung – ausschließlich auf elektronischem Wege! – für die Teilnahme in jedem Quartal bis zur tatsächlichen Vorzuweisung erforderlich.
 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Antonio C. Jiménez: [email protected]